Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich;
entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch
dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden unsere Dienstleistung an
den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.
Berechnungsgrundlage
Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und
Schwierigkeitsgrad berechnet. Bei der Abrechnung nach Zeilen wird der Umfang in
der Regel auf der Grundlage des zielsprachlichen Textes ermittelt. Das in
Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar gilt nur als Zirka-Preis. Die
Beurteilung des Schwierigkeitsgrades und die Festlegung etwaiger Zuschläge
bleibt dem Übersetzungsbüro vorbehalten. Für die Erledigung von Eilaufträgen
kann, nach vorheriger Absprache, ein Zuschlag von 25 % bis 100 % in Rechnung
gestellt werden. Werden Übersetzungsarbeiten oder sonstige artverwandte
Dienstleistungen (Schreib-, Korrekturarbeit, Dolmetscherdienste, u. Ä.) auf
Stundenbasis abgerechnet, so erfolgt die Abrechnung anhand vorab getroffener
Vereinbarungen über den Stundensatz. Wird als Abrechnungsgrundlage ein
Seitenpreis vereinbart, so erfolgt die Berechnung auf der Basis der Normseite
nach DIN (25 Schriftzeilen à 50 Zeichen). Normseiten ab 15 Zeilen gelten als
ganze Seite. Fahrtzeiten (z. B. bei Vor-Ort-Einsatz beim Auftraggeber,
Abholung, Auslieferung) werden entsprechend dem vereinbarten Stundensatz in
Rechnung gestellt, zzgl. tatsächlicher Fahrtkosten nach Beleg bzw. bei
Autofahrten eine km-Pauschale in Höhe des jeweils gesetzlich gültigen Satzes
pro gefahrenem Kilometer. Für Verpackung, Porto, Datenträger etc. werden die
Kosten gemäß der Auslagen in Rechnung gestellt. Alle Angebote und Preise sind
freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro, wenn keine andere Valuta
vereinbart ist. Alle in Angeboten genannten Preise sind Netto-Preise.
Zahlungsziele, Skonti oder irgendwelche Abzüge werden nicht gewährt, es sei
denn, sie sind ausdrücklich vereinbart.
2.
Mindestgebühr
Pro Auftrag wird eine Mindestpauschale entsprechend
gültiger Preise erhoben.
3. Zahlung
Honorarrechnungen für Übersetzungsaufträge und
andere Dienstleistungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort und
rein netto zur Zahlung fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht unseren
Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Aufrechnungsrechte
stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Übersetzung und das hieran
eingeräumte Nutzungsrecht bleibt bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen
aus dem Auftrag vorbehalten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt das Nutzungsrecht zu
widerrufen.
5. Urheberrecht
Das Übersetzungsbüro behält sich die Urheberrechte
vor.
6. Liefertermin
und Lieferung
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt
die Abklärung aller Vorfragen voraus. Der Liefertermin gilt als gewahrt, wenn
der fertige Auftrag so rechtzeitig versendet wurde, dass er unter
Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten für die jeweilige Versendungsart
bei dem Auftraggeber termingerecht hätte angeliefert werden müssen. Kann der
Liefertermin wegen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die vom
Übersetzungsbüro nicht zu vertreten sind (Verkehrsstörung, Ausfall der
Energieversorgung, plötzliche Erkrankung, Streik und sonstige
Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, der Ausfall wesentlicher
Kommunikationsmittel etc.), auch wenn sie bei Subunternehmern eintreten, nicht
eingehalten werden, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, entweder vom Vertrag
zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen.
Sollte diese Behinderung andauern, ist der Auftraggeber berechtigt, für die
noch ausstehenden Teillieferungen vom Vertrag zurückzutreten. Wir haften ferner
nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns
zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht,
ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist zuzurechnen.
Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen
Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.
7. Ausführung
Alle Übersetzungen werden nach bestem Wissen und
Gewissen angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen
oder Unterlagen beigefügt worden sind, in die allgemein übliche,
lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
Übersetzungen werden je nach Bedeutung des Übersetzungstextes wörtlich bzw.
mentalitätsgerecht vorgenommen. Für den Fall, dass das Übersetzungsbüro
aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines
bestehenden Urheberrechts aus irgendeinem Grund in Anspruch genommen wird,
verpflichtet sich der Auftraggeber, das Übersetzungsbüro in vollem Umfang von
einer solchen Haftung freizustellen. Die im Zusammenhang mit Übersetzungen
gegebenenfalls erstellten Glossare bleiben Eigentum des Übersetzungsbüros. Für
Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder
unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden,
kann keinerlei Haftung übernommen werden. Dies gilt auch für unleserliche Namen
und Zahlen in Urkunden oder ähnlichen Dokumenten. Eine Haftung für den Verlust
der dem Übersetzungsbüro überlassenen Texte und Unterlagen durch Einbruch,
Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder Verlust bei der Post ist ausdrücklich
ausgeschlossen. Das Übersetzungsbüro behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von
Gründen die Übersetzung von Texten abzulehnen.
8. Pflichten
des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Übersetzungsbüro bei
Auftragserteilung über besondere Ausführungswünsche (Übersetzung auf
Datenträgern, Druckreife, Layout, Anzahl der Ausfertigungen etc.) zu
unterrichten. Der Auftraggeber hat dem Übersetzungsbüro die zur Ausführung des
Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen (betriebsinterne Glossare,
Abbildungen, Zeichnungen, Abkürzungserläuterungen etc.) unaufgefordert und
rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist darüber hinaus
verpflichtet, bei der Ausführung der Übersetzungsarbeiten konstruktiv
mitzuwirken und für sachliche Rückfragen einen kompetenten Ansprechpartner zu
benennen. Bei Büchern und umfangreicheren Druckschriften überlässt der
Auftraggeber dem Übersetzungsbüro ein Original und eine Kopie als
Übersetzungsvorlage und Arbeitsgrundlage, die nach Beendigung des Werkes beim
Übersetzungsbüro verbleiben, sowie nach Fertigstellung mindestens zwei
kostenfreie Belegexemplare, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde. Unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkung, so ist das
Übersetzungsbüro nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des
Vertrages berechtigt. Der Anspruch auf Vergütung und auf Ersatz der durch die
unterlassene Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen sowie des ggf.
entstandenen Schadens bleibt hiervon unberührt und zwar auch dann, wenn das
Übersetzungsbüro vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Fehler, die sich
aus der Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten seitens des Auftraggebers ergeben,
können dem Übersetzungsbüro nicht angelastet werden. Der Auftraggeber erkennt
mit Auftragserteilung die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen an.
9. Geheimhaltung,
Datenschutz
Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich, die zu
übersetzenden Texte und sämtliche Tatsachen, die ihm durch seine Tätigkeit für
den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Es ist jedoch
berechtigt, die Texte möglichen Subunternehmern zugänglich zu machen.
Angesichts der elektronischen Übermittlung von
Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form
zwischen dem Kunden und möglicher von uns eingeschalteten Subunternehmen kann
ein absoluter Schutz vor Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen
vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleistet werden. Denn es ist
nicht auszuschließen, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die
übermittelten Daten Zugriff nehmen.
Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich, die zu
übersetzenden Texte und sämtliche Tatsachen, die ihm durch seine Tätigkeit für
den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Es ist jedoch
berechtigt, die Texte möglichen Subunternehmern zugänglich zu machen.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben
alle Unterlagen nach Abschluss des Auftrages beim Übersetzungsbüro und werden
einschließlich der Übersetzungen, unter Wahrung der Vertraulichkeit und der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, fünf Jahre aufbewahrt bzw. gespeichert.
Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet bzw. die Datensätze
gelöscht.
10. Versand
Der Versand erfolgt im Allgemeinen, d.h. wenn keine
besonderen Versandanweisungen des Auftraggebers vorliegen, als unverschlüsselte
Datensätze im DFÜ-Verfahren bzw. per E-Mail. Die Gefahr der Versendung der
geleisteten Übersetzungsarbeit geht mit Versendung der Arbeit per E-Mail, der
Übergabe der Arbeit an das Postamt bzw. Aushändigung an einen Boten des
Auftraggebers an den Auftraggeber über. Für verloren gegangene Post- und
Botensendungen wird nach Möglichkeit Ersatz geleistet. Ein Rechtsanspruch
hierauf besteht jedoch nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber in solchen
Fällen keine Schadenersatzansprüche für verlorene Unterlagen oder wegen
Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist geltend machen.
11.
Reklamationen & Mängelbeseitigung
Falls keine besonderen Vereinbarungen über die
qualitativen Anforderungen an die Sprachdienstleistung getroffen wurden, wird
diese nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen
und Gewissen vollständig sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck
der Information ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder
besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die
allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version
übersetzt. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte
oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene
Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des
Übersetzungsbüros. Dies gilt sinngemäß auch für erbrachte
Dolmetscherleistungen.Reklamationen werden im kaufmännischen Verkehr nur
anerkannt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Erbringung
der Leistung schriftlich gerügt werden, bzw. bei versteckten Mängeln
unverzüglich nach deren Entdeckung. Im kaufmännischen und im
nichtkaufmännischen Verkehr sind bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von
zwei Wochen nach Leistungserbringung, bei erkennbaren Mängel nach Ablauf von
vier Wochen sämtliche Mängelrügen ausgeschlossen.
12.
Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit uns keine vorsätzliche
Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach
den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzten; in diesem Falle ist aber die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.
Eine Haftung für die Druckfähigkeit der Übersetzung
kann nur für den Fall übernommen werden, dass der Kunde dem Übersetzungsbüro
- die Anforderungen ausdrücklich im schriftlichen
Auftrag mitgeteilt hat und
- die Druckfahnen zur Korrektur (auch inhaltlicher
Art) vorgelegt hat und die Möglichkeit zur Kontrolle innerhalb eines
angemessenen Zeitraums bestand.
Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, so
sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung auf
Schadensersatz, als wie zuvor vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt
insbesondere für Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsabschluss,
wegen sonstiger Pflichtverletzung und wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz
von Sachschäden gemäß § 823 BGB.Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die
persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung ist grundsätzlich
auf eine Schadenssumme von 100.000,00 Euro begrenzt.
13.
Ausführungen durch Dritte
Das Übersetzungsbüro darf sich zur Ausführung aller
Geschäfte, sofern es dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter
bedienen. Dabei haftet es nur für eine sorgfältige Auswahl. Der
Sorgfaltspflicht bei der Auswahl gilt in jedem Falle Genüge getan, wenn es sich
bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer/Dolmetscher handelt, der für
die jeweilige Sprache gerichtlich vereidigt/ermächtigt ist. Kontakt zwischen
dem Auftraggeber und einem vom Übersetzer eingesetzten Dritten ist nur mit
Einwilligung des Übersetzungsbüros erlaubt. Grundsätzlich besteht die
Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzungsbüro.
14. Amtliche
Beglaubigungen
Sofern keine gegenteilige Anweisung des
Auftragsgebers erfolgt ist, werden Urkundenübersetzungen grundsätzlich
beglaubigt, damit sie von den zuständigen Behörden anerkannt werden. Für diese
Beglaubigungen wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Für die richtige
Wiedergabe von Namen und Anschriften in handschriftlich ausgefertigten Urkunden
wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für unleserliche Eigennamen und
Zahlen in Personenstandsurkunden oder sonstigen Dokumenten.
15. DIN-gemäße
Übersetzungen
Die Erklärung der normgemäßen Übersetzung nach DIN
EN 15083 muss bei Auftragserteilung gesondert vereinbart und vom Übersetzungsbüro
bestätigt werden, die Anforderungen des Qualitäts- und Projektmanagements sowie
an die Qualifikation der Übersetzer werden standardgemäß erfüllt.
16. Stornierung
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag
zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die
bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem
Zeitpunkt eventuell geleisteten Arbeiten bezahlt werden. Bei der Stornierung
fest gebuchter Dolmetsch- und/oder Übersetzer berechnen wir bei Stornierung bis
5 Tage vor dem gebuchten Termin 50 % und bei Stornierung bis 3 Tage vor dem
gebuchten Termin 75 % Ausfallhonorar. Bei Stornierungen zu einem späteren
Zeitpunkt müssen wir das vollständige Honorar in Rechnung stellen, da wir mit
unseren Übersetzern/Dolmetschern gleichlautende Verträge abgeschlossen haben.
17.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist unser
Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt den Kunden auch an
seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Allgemeine Kursbedingungen für Gruppenunterricht und Firmenkurse des ASCO Sprachenzentrums
1. Vertragsverhältnis und Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung des Teilnehmers und der Annahme durch das Direktorat der ASCO. Die Dauer des Unterrichtsverhältnisses ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Unterricht bzw. Kurs. Das ASCO Sprachenzentrum behält sich vor, in Ausnahmefällen den Unterricht umzuorganisieren.
2. Fehlzeiten und Abbruch
Der Teilnehmer wird aufgefordert, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Bei Firmen- und Einzelunterricht können Fehlzeiten, die dem ASCO Sprachenzentrum mindestens 1 Werktag vor Kurstermin (bis 14.00 Uhr) mitgeteilt werden, rückerstattet werden. Bei Gruppenunterricht ist eine Rückerstattung von Fehlzeiten ausgeschlossen. Bei Abbruch seitens des Teilnehmers ergeben sich keine Rückforderungsansprüche aus Vorauszahlungen der Kursgebühren.
3. Höhere Gewalt und Abwesenheit einer Lehrkraft
Kommt nach Vertragsabschluss aufgrund höherer Gewalt oder Abwesenheit einer Lehrkraft seitens des ASCO Sprachenzentrum kein Unterricht zustande, können bereits geleistete Vorauszahlungen anteilig an den Anmeldenden rückerstattet werden, wenn das ASCO Sprachenzentrum nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten Ersatzleistungen anbietet. Werden die Ersatzleistungen seitens des Teilnehmers nicht akzeptiert, ergibt sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung von bereits gezahlten Kursgebühren.
4. Einsatz der Lehrkräfte
Das ASCO Sprachenzentrum ist bestrebt, für die Vertragsdauer des Unterrichts die gleichen Lehrkräfte einzusetzen. Sollte es dennoch aus jedweden Gründen zu Lehrkräftewechsel kommen, so sind daraus für den Teilnehmer keine Rückforderungen oder Abzüge aus Vorauszahlungen der Kursgebühren abzuleiten. Jegliche Vertragsbedingungen bleiben unberührt.
5. Unterrichtsgebühren und Zahlungsweise
Die Kursgebühr ist, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu überweisen. Der Unterricht beginnt erst, wenn alle Teilnehmer die Kursgebühr gezahlt haben. Zahlt ein Teilnehmer nicht, wird die Kursgebühr der Teilnehmer zurückerstattet, die bereits gezahlt haben. Die Zahlung kann in bar, per Scheck oder per Banküberweisung auf eines der unten genannten Konten, erfolgen.
Lehrmittel sind in den Kursgebühren nicht enthalten, können jedoch erworben werden.